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TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS GEWINNSPIEL

Gewinnspiel „TICKET D’OR“

Website www.kalista-parfums.com ab dem 27.09.2022

Artikel 1: Organisation

Die SAS ADV, im Folgenden als „die Veranstalterin“ bezeichnet, mit Sitz in 28 Rue Nicéphore Nièpce, Postfach 30026, 71401 AUTUN Cedex / Frankreichveranstaltet ab dem 27.09.2022 ein Gewinnspiel mit Kaufverpflichtung, bei dem der Gewinnschein vorgelegt werden muss.

 

Kalista-parfums veranstaltet ein Gewinnspiel mit Kaufverpflichtung – zu gewinnen gibt es ein Beauty-Paket im Wert von 500 €!

 

Artikel 2: Teilnehmer

Dieses Gewinnspiel mit Kaufverpflichtung steht ausschliesslich volljährigen Personen offen, die zum Zeitpunkt des Spielbeginns ihren Wohnsitz im französischen Mutterland haben und als Kunden von Kalista Parfums unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben.

Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Personen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, sowie Mitarbeiter der „Veranstalterin“ und alle Personen, die direkt oder indirekt an der Konzeption, Durchführung oder Verwaltung des Gewinnspiels beteiligt waren, sowie deren Ehepartner und Familienangehörige: direkte Vorfahren und Nachkommen oder andere Verwandte, unabhängig davon, ob diese im selben Haushalt leben oder nicht.

„Die Veranstalterin“ behält sich das Recht vor, von jedem Teilnehmer den Nachweis der oben genannten Bedingungen zu verlangen. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt oder sich weigert, sie nachzuweisen, wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen und hat im Falle eines Gewinns keinen Anspruch auf den Preis.

Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme zulässig (gleicher Name, gleiche Adresse).

„Die Veranstalterin“ behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Überprüfungen zur Einhaltung dieser Regel durchzuführen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die uneingeschränkte Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen voraus.

Artikel 3: Teilnahmebedingungen

Damit die Teilnahme gültig ist, muss der Kunde zunächst einen Kalista-Adventskalender 2022 kaufen. Jede eingegangene Bestellung (deren Zahlung bestätigt wurde) hat die Chance, zufällig ein „Goldenes Los“ im Türchen Nr. 24 zu erhalten. Sollte die Bestellung storniert werden, ist die Teilnahme ungültig. Falls ein Teilnehmer ein Gold-Ticket findet, kann er einen einzigen Gewinn beanspruchen, indem er den angezeigten QR-Code scannt. Er wird dann auf eine Webseite weitergeleitet, auf der ihm die Vorgehensweise zum Erhalt des Gewinns erklärt wird. Fünf Gewinnlose sind zufällig in den Kalista-Adventskalendern 2022 versteckt.


Jede Teilnahme, die gegen die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstösst, ist ungültig. Jeder Teilnehmer, bei dem der Verdacht auf Betrug besteht, kann von der „Veranstalterin“ vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden, ohne dass diese hierfür eine Begründung angeben muss. Jede unvollständige, fehlerhafte oder unleserliche Identifizierung oder Teilnahme, unabhängig davon, ob sie absichtlich oder unabsichtlich erfolgt ist, oder jede Teilnahme, die in einer anderen als der in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Form erfolgt, gilt als ungültig. Die gleiche Sanktion gilt im Falle einer Mehrfachteilnahme.

Artikel 4: Gewinne

Die zu gewinnenden Preise sind in 5 Pakete aufgeteilt, die jeweils Folgendes enthalten:

  • 1x Gucci – Flora Gorgeous Gardenia – Eau de Parfum 100 ml
  • 1x Smartbox – Absolute Entspannung
  • 1x Giorgio Armani – Si Passione Intense – Eau de Parfum 50 ml
  • 1x Yves Saint Laurent – Black Opium – Eau de Toilette 50 ml
  • 1x Yves Saint Laurent – Rouge Pur Couture The Slim – matter Lippenstift
  • 1x Calvin Klein – Eternity for Men – Eau de Toilette 100 ml
  • 1x Eau de Rochas – L'Essentiel – 100 ml
  • 1x Shiseido – Ultimune Energizing Activator Concentrate – 75 ml
  • 1x Shiseido – Vital Perfection 24-Stunden-Straffungscreme – 50 ml

    Der Wert der Preise wird zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Regelung festgelegt und kann hinsichtlich seiner Bewertung nicht angefochten werden.

    Alle Kosten, die nach dem Gewinn entstehen, insbesondere für die Pflege und Nutzung dieser Preise, gehen vollständig zu Lasten des Gewinners.

Artikel 5: Ermittlung der Gewinner

Die Gewinner erfahren sofort, ob sie gewonnen haben, sobald das 24. Türchen des Kalista-Adventskalenders 2022 geöffnet wird. Für die übrigen Teilnehmer befindet sich darin ein „Niederlageticket“.

Artikel 6: Bekanntgabe der Gewinner

Die Gewinner werden bei der Kontaktaufnahme mit der Organisation bekannt gegeben.

Artikel 7: Übergabe der Preise

Die 5 Preise werden versandt, sobald Sie Kontakt mit der Organisation aufgenommen und den Gewinnschein vorgelegt haben.

Der Kalista-Adventskalender 2022 kann weder zurückgegeben noch umgetauscht werden.


Die Gewinner verpflichten sich, die Preise in der angebotenen Form anzunehmen, ohne dass ein Umtausch – insbesondere gegen Bargeld, andere Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art – oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte möglich ist. Ebenso können diese Preise nicht Gegenstand von Schadensersatzansprüchen sein.

„Die Veranstalterin“ behält sich das Recht vor, im Falle eines Ereignisses, das ausserhalb ihrer Kontrolle liegt – insbesondere im Zusammenhang mit ihren Lieferanten oder unvorhersehbaren Umständen – die angekündigten Preise durch Preise von gleichem Wert zu ersetzen. Der Gewinner wird über etwaige Änderungen informiert.

Artikel 8: Verwendung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer

Die Daten der Teilnehmer werden von der „Veranstalterin“ gespeichert und verwendet, um ihre Teilnahme am Gewinnspiel zu dokumentieren und die Vergabe der Preise zu ermöglichen.

Die im Rahmen dieses Gewinnspiels übermittelten personenbezogenen Daten werden nicht verarbeitet und ausser für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel nicht für Werbezwecke verwendet.


Der/die Gewinner ermächtigen den „Veranstalter“, ihre Kontaktdaten (Name, Vorname) für Werbe- oder PR-Zwecke in jeglicher Form zu verwenden, ohne dass ihnen dadurch eine Vergütung, ein Recht oder ein Vorteil zusteht, der über die Zuteilung ihres Gewinns hinausgeht.

Gemäss dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 hat jeder Teilnehmer das Recht, die Berichtigung, Ergänzung, Klarstellung, Aktualisierung oder Löschung die ihn betreffenden Informationen, die unrichtig, unvollständig, mehrdeutig oder veraltet sind, indem er sich per Post an „den Veranstalter“ wendet, dessen Adresse in Artikel 1 angegeben ist.

Artikel 9: Teilnahmebedingungen


Die Teilnahmebedingungen werden ab Beginn des Gewinnspiels über einen Link einsehbar sein.

Es kann kostenlos an jede Person versandt werden, die dies bei der „Veranstalterin“ beantragt.

„Die Veranstalterin“ behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu verlängern, zu verkürzen, zu ändern oder abzusagen, insbesondere im Falle höherer Gewalt, ohne dass den Teilnehmern daraus ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.

Artikel 10: Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum

Die Vervielfältigung, Darstellung oder Verwertung aller oder eines Teils der Bestandteile des Spiels, einschliesslich dieser Teilnahmebedingungen, ist strengstens untersagt.

Alle Marken, Logos, Texte, Bilder, Videos und sonstigen Kennzeichen, die auf dieser Website sowie auf den Websites, zu denen diese über Hyperlinks Zugang gewährt, wiedergegeben werden, sind das ausschliessliche Eigentum ihrer Inhaber und als solche weltweit durch die Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum geschützt. Ihre unbefugte Vervielfältigung stellt eine Fälschung dar, die strafrechtlich geahndet werden kann.

Jede unbefugte vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieser Marken, Logos und Zeichen stellt eine Fälschung dar, die strafrechtlich geahndet werden kann.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel setzt die uneingeschränkte Zustimmung der Teilnehmer zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen voraus.

Artikel 11: Haftung

Die „Veranstalterin“ haftet nicht für Fälle höherer Gewalt oder zufällige Ereignisse, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen.

„Die Veranstalterin“ haftet nicht für Verspätungen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Postsendungen sowie für unleserliche Poststempel, die auf die Postdienste zurückzuführen sind. Sie kann auch nicht haftbar gemacht werden, und es können keine Rechtsmittel gegen sie eingelegt werden, falls Ereignisse eintreten, die den Charakter höherer Gewalt haben (Streiks, Unwetter ...) , die den Teilnehmern die Möglichkeit zur Teilnahme am Gewinnspiel ganz oder teilweise nehmen und/oder den Gewinnern den Erhalt ihrer Gewinne verwehren.

„Die Veranstalterin“ sowie ihre Dienstleister und Partner können in keinem Fall für eventuelle Zwischenfälle haftbar gemacht werden, die bei der Nutzung der Gewinne durch die Gewinner oder deren Gäste auftreten können, sobald die Gewinner diese in Besitz genommen haben.

Ebenso können „die Veranstalterin“ sowie ihre Dienstleister und Partner nicht für den Verlust oder Diebstahl der Preise durch die Gewinner haftbar gemacht werden, sobald diese die Preise in Besitz genommen haben. Alle zusätzlichen Kosten, die für die Inbesitznahme der Preise anfallen, gehen vollständig zu Lasten der Gewinner, ohne dass diese von „der Veranstalterin“ oder den Dienstleistern bzw. Partnern eine Entschädigung verlangen können.

Artikel 12: Streitigkeiten und Reklamationen

Diese Geschäftsordnung unterliegt französischem Recht.

„Die Veranstalterin“ behält sich das Recht vor, über alle Schwierigkeiten, die hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieser Teilnahmebedingungen auftreten können, endgültig zu entscheiden, wobei ein Monat nach Ende des Gewinnspiels keine Einsprüche mehr zugelassen werden, insbesondere nicht hinsichtlich der Teilnahmebedingungen, der Ergebnisse, der Gewinne oder deren Erhalt. Sofern keine offensichtlichen Fehler vorliegen, gilt vereinbart, dass die aus den Spielsystemen der „Veranstalterin“ resultierenden Informationen in allen Streitfällen bezüglich der Verbindungsdaten und der elektronischen Verarbeitung der genannten spielbezogenen Informationen als beweiskräftig gelten.

Jede Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Ende des Gewinnspiels an „den Veranstalter“ gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Beschwerden mehr angenommen. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die vollständige Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen voraus.

Artikel 13: Beweisvereinbarung

Sofern zwischen dem Teilnehmer und dem „Veranstalter“ nichts anderes vereinbart wurde, sind ausschliesslich die IT-Systeme und Dateien des „Veranstalters“ massgebend.

Die elektronischen Aufzeichnungen, die in den IT-Systemen der „Veranstalterin“ unter angemessenen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsbedingungen gespeichert werden, gelten als Nachweis für die zwischen der „Veranstalterin“ und dem Teilnehmer stattgefundenen Beziehungen und Kommunikationen.

Es wird daher vereinbart, dass sich die „Veranstalterin“ – vorbehaltlich offensichtlicher Fehler – insbesondere zum Nachweis von Handlungen, Tatsachen oder Unterlassungen auf Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und sonstige Elemente (wie z. B. Nachverfolgungsberichte oder sonstige Auswertungen) in elektronischer oder computergestützter Form oder auf elektronischen oder computergestützten Datenträgern, die direkt oder indirekt von „der Veranstalterin“ erstellt, empfangen oder gespeichert wurden, insbesondere in ihren IT-Systemen, heranziehen kann.

Die genannten Unterlagen gelten somit als Beweismittel, und werden sie von „die Veranstalterin“ in einem Rechtsstreit oder einem anderen Verfahren vorgelegt werden, sind sie zulässig, gültig und zwischen den Parteien in gleicher Weise, unter denselben Bedingungen und mit derselben Beweiskraft anfechtbar wie jedes Dokument, das schriftlich erstellt, entgegengenommen oder aufbewahrt wurde.

Alle Vorgänge jeglicher Art, die unter Verwendung der einem Teilnehmer nach der Registrierung zugewiesenen Kennung und des Codes durchgeführt werden, gelten unwiderlegbar als unter der Verantwortung des Teilnehmers erfolgt.